Viele werden die Diskussion im Frühjahr um die Volumenbeschränkung in den DSL-Neuverträgen der Telekom noch in Erinnerung haben. Seit Mai ist es so, dass die Telekom in ihren Tarifen mit 16 Mbit/s und mehr ab einem erreichten Volumen von 75 GB die Geschwindigkeit auf 2 Megabit pro Sekunde drosselt. So sehen es die Verträge zumindest vor, technisch wirklich umsetzen will die Telekom das Ganze dann aber nicht vor 2016….. soweit der Stand.
Die Verbraucherzentrale in NRW ist dagegen vorgegangen, weshalb sich das Kölner Landgericht damit befassen musste und nun auch zu einem vorläufigen Urteil gekommen ist.
Die Deutsche Telekom darf die Surfgeschwindigkeit bei Pauschaltarifen nicht einschränken. Eine entsprechende Vertragsklausel erklärten die Richter für unzulässig. Mit dem Begriff Flatrate verbinde der Kunde bei Internetzugängen über das Festnetz einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechne nicht mit Einschränkungen, begründete die Zivilkammer des Gerichts ihre Entscheidung.
Bleibt abzuwarten, ob die Telekom gegen das Urteil noch in Berufung geht. Aber unabhängig davon, wird die Drosselung so oder so kommen, so meine Einschätzung. Dann wird in zukünftigen Verträgen eben nicht mehr von Flatrate, sondern von einem Volumentarif gesprochen. Die Jungs werden sich da schon etwas rechtssicheres einfallen lassen.
Wer sich das komplette Urteil durchlesen möchte, unter DIESEM LINK als PDF.
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