Es kommt nicht oft vor, aber manchmal scheint sich dann doch bei dem ein oder anderen Politiker die Vernunft durchzusetzen.
Wie Netzpolitik.org eben berichtet hat, wird der Landtag von Nordrhein-Westfalen morgen wohl den umstrittenen Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) ablehnen. Damit ist das Gesetz erst einmal vom Tisch.
Das Gesetz hatte vorgesehen, dass ab 2011 jeder Anbieter seine Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen müsste. Die Inhalte klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten hätte treffen müssen. Die Klassifizierungsstufen beruhen auf den aus dem Filmbereich bekannten Altersfreigaben (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Die Pflicht zur Einordnung des Inhalts sollte für jede Webseite gelten.
Gerade für Foren ist eine eindeutige Klassifizierung der Webseite nicht nur sehr aufwendig, sondern schlicht und einfach nicht möglich. Auch eine “Sendezeitbeschränkung” wäre mit erheblichem technischen Aufwand verbunden. Es bleibt dann also nur die im JMStV vorgesehene Kennzeichnung der Website mit einer durch die geplanten Jugendschutzprogramme auslesbaren Altersfreigabe.
Naja, wir haben mittlerweile Dezember, eine verbindliche Aussage, wie die Kennzeichnung konkret erfolgen soll gibt es noch gar nicht, geschweige denn ein Jugendschutzprogramm, welche das Auslesen der Altersfreigabe übernehmen könnte…… aber darüber brauchen wir uns nun ja vorerst keine Gedanken mehr machen, da das Gesetz erst einmal Geschichte ist.
Daniel meint
War das nicht einer der Gründe, für den Umzug des WB-Servers aus Deutschland in die Schweiz? 😉