Offenbar ist der Staatsanwaltschaft Dresden eine Abmahnung zugestellt worden.
Warum das Ganze? Auslöser war die Abschaltung der Video-Plattform „Kino.to“. Dabei wurde von der Polizei ein Hinweis online gestellt, der über die Abschaltung des eigentlichen Inhalts informiert. Tja…. leider ist aber keine Impressum vorhanden.
Nach Ansicht der Anwälte von „Cineastentreff.de“ liegt damit ein Rechtsverstoß vor. Sie fordern nun wohl eine Unterlassungserklärung und die Erstattung der Kosten in Höhe von 411,30 Euro. Die Begründung, warum man darüber nicht hinwegsehen könne, finde ich besonders geil…. “Als Behörde müssen Sie genauso wie etwa Internethändler, Gewerbetreibende oder einfache Internetuser den Informationspflichten nachkommen. Insoweit trifft Sie keinerlei Privilegierung”, hieß es.
Abgesehen davon, ob die Abmahnung nun korrekt ist oder nicht, finde ich die Aktion schon ziemlich abgefahren.
Mehr Infos dazu unter Focus.de und auf Cineastentreff.de
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